Erste Hilfe bei Verbrennungen: Im Alltag und bei Verkehrsunfällen

Inhaltsverzeichnis

Verbrennungen und Verbrühungen können im Alltag und bei Verkehrsunfällen leider schnell passieren. Ob in der Küche, im Haushalt, beim Freizeitaktivitäten oder auf der Straße – die Haut kommt mit Hitze in Berührung und es kommt zu schmerzhaften Verletzungen. Je nach Schwere der Verbrennung ist rasches und umsichtiges Handeln erforderlich, um die Folgen zu minimieren. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du bei Verbrennungen im Alltag und bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe leisten kannst und wann ein Arzt aufgesucht werden sollte.

1. Einschätzen der Verbrennung

Der erste Schritt ist die Einschätzung der Verbrennungstiefe. Hierbei werden Verbrennungen in drei Grade eingeteilt:

Schweregrad

Beschreibung

Symptome

Schweregrad, Beschreibung & Symptome

1. Grad

Oberflächliche Verbrennung, die nur die äußere Hautschicht (Epidermis) betrifft.

Rötung, leichte Schwellung, Schmerz, trockene Haut.

2. Grad

Verbrennung, die die Epidermis und die darunter liegende Hautschicht (Dermis) betrifft.

Blasenbildung, starke Rötung, erheblicher Schmerz, nässende Wunden.

3. Grad

Tiefe Verbrennung, die alle Hautschichten und eventuell tiefer liegende Gewebe betrifft.

Weiße oder verkohlte Haut, kein Schmerz (durch Zerstörung der Nerven), tiefe Wunden.

Zusätzliche Kriterien zur Beurteilung von Verbrennungen:

  • Ausdehnung der Verbrennung:
  • Kleinflächig: Weniger als die Grösse einer Handfläche.
  • Mittelgradig: Handfläche bis zu zwei Handflächen groß.
  • Großflächig: Mehr als zwei Handflächen groß.
  • Betroffene Körperregionen: Gesicht, Hände, Füße, Genitalien und Gelenke sind besonders kritisch.

2. Sofortmaßnahmen bei Verbrennungen

Bei allen Verbrennungen:

  1. Hitzequelle entfernen: Sofort die brennende Kleidung oder Hitzequelle von der Haut entfernen.

  2. Kühlung: Die betroffene Stelle so schnell wie möglich mit kühlem (nicht eiskaltem) Wasser (ca. 20°C) für mindestens 10 bis 20 Minuten kühlen.

  3. Vermeide bei der Kühlung: Eis, Eiswasser, Kältepackungen, da diese die Haut zusätzlich schädigen können.

  4. Lockerung: Eng anliegende Kleidung, Schmuck oder Uhren in der Umgebung der Verbrennung vorsichtig entfernen, sofern dies ohne weitere Verletzungen möglich ist.

  5. Lagerung: Die verbrannte Stelle möglichst hoch lagern, um Schwellungen zu reduzieren.

Zusätzliche Maßnahmen je nach Schweregrad der Verbrennung:

  • Grad I: Bei leichten Verbrennungen kann nach dem Kühlen eine Wundsalbe mit Panthenol oder Aloe Vera aufgetragen und die Stelle mit einer sterilen Gaze bedeckt werden.
  • Grad II: Bei mittelgradigen Verbrennungen die Stelle nach dem Kühlen mit einer sterilen Kompresse abdecken und die Person mit einer Decke wärmen.
  • Grad III: Bei schweren Verbrennungen sofort den Notruf 144 wählen und die betroffene Stelle mit einer sterilen Kompresse abdecken.

Außerdem wichtig:

  • Blasen nicht öffnen: Die Blasen schützen die Wunde und sollten nicht geöffnet werden.

  • Keine Cremes oder Hausmittel verwenden: Verwende keine Cremes, Öle, Butter oder andere Hausmittel, da diese die Heilung beeinträchtigen können.

  • Schmerzstillung: Bei starken Schmerzen können rezeptfreie Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen gegeben werden.

3. Verbrennungen bei Verkehrsunfällen:

Bei Verkehrsunfällen können Verbrennungen durch verschiedene Faktoren entstehen, wie z.B. Hitzeentwicklung bei einem Brand, Kontakt mit heißen Teilen des Fahrzeugs oder Verbrennungen durch heiße Flüssigkeiten.

 

Zusätzliche Maßnahmen:

  • Sicherstellen der Sicherheit: Sicherstellen, dass der Unfallort sicher ist und keine weiteren Gefahren bestehen.

  • Brandbekämpfung: Bei einem Fahrzeugbrand sofort die Feuerwehr alarmieren und versuchen, den Brand zu löschen, sofern dies ohne Gefahr möglich ist.

  • Rettung der Verletzten: Verletzte Personen aus dem Fahrzeug bergen, sofern dies möglich ist und keine weiteren Gefahren bestehen.

  • Erste Hilfe: Erste Hilfe leisten, wie oben beschrieben.

  • Notruf: Den Notruf 144 wählen, wenn die Verletzungen schwerwiegend sind oder die Person bewusstlos ist.

4. Wann zum Arzt bzw. den Notruf wählen?

Ruf sofort den Notruf 144 an, wenn:

  • Die Verbrennung großflächig (mehr als zwei Handflächen groß) oder im Gesicht, an den Händen, Füßen, Genitalien oder Gelenken ist.

  • Die Verbrennung 2. oder 3. Grades ist.

  • Die verbrannte Haut tief weißlich oder verkohlt ist.

  • Atembeschwerden oder starke Schmerzen auftreten.

  • Die Person ein Säugling oder Kleinkind ist.

In folgenden Fällen sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden:

  • Verbrennungen 2. Grades, die größer als eine Handfläche sind.

  • Tiefe, schmerzhafte Verbrennungen, auch wenn sie klein sind.

  • Infektionen der verbrannten Stellen (Rötung, Eiter, Fieber).

  • Anhaltende starke Schmerzen.

  • Unklare Fragen zur Behandlung.

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